Kindliche Vorsorgeuntersuchungen

Ob die Entwicklung eines Kindes normal verläuft, wird in insgesamt 10 Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 (inkl. U7a) überprüft.

Krankheiten oder Entwicklungsstörungen können so frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Alle Untersuchungsergebnisse werden in ein Kinder-Untersuchungsheft eingetragen, das die Mutter bei der Entlassung aus der Geburtsklinik bekommt und zu jeder Vorsorgeuntersuchung mitbringt. Die Kosten für die 10 Untersuchungen werden komplett von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Untersuchungszeiträume:

Wann

 

Was
direkt nach der Entbindung im Kreissaal U1: erste Vorsorge
zwischen dem 3. und 10. Tag nach der Geburt U2: "Neugeborenen-Basisuntersuchung"
zwischen der 4. und 6. Lebenswoche U3: dritte Vorsorge
zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat U4: vierte Vorsorge
mit einem halben Jahr U5: fünfte Vorsorge
mit einem Jahr U6: "Einjahresuntersuchung"
kurz vor dem 2. Geburtstag U7: "Zweijahresuntersuchung"
zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat U7a: zusätzliche Vorsorge im Kindergartenalter
mit vier Jahren U8: achte Vorsorge
zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat U9: neunte Vorsorge
zwischen 12 und 14 Jahren J1: Vorsorge für Jugendliche