Rezept

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab dem 01.01.2024 wird in Deutschland das elektronische Rezept („E-Rezept“) für gesetzlich versicherte Patienten verpflichtend.

Lediglich Rezepte für Privatpatienten, Heil- und Hilfsmittel und Selbstzahler-Rezepte dürfen weiterhin ausgedruckt werden.

Wichtig für Sie: Voraussetzungen für das E-Rezept für gesetzlich versicherte Patienten

  • Das Erstellen eines „E-Rezeptes“ ist nur nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte in unserer Praxis im laufenden Quartal möglich.
  • Erst nach Einlesen der Gesundheitskarte können Sie unser Formular-Service für Folgerezepte nutzen. Ohne eingelesene Gesundheitskarte müssen wir Ihre Anforderung leider löschen.
  • Ein Wiederholungsrezept kann nach ärztlicher Prüfung am Werktag nach Bestellung in der Apotheke abgerufen werden.
  • Nach Ausstellen des „E-Rezeptes“ erhalten Sie in der Apotheke das Medikament. Auch dort benötigen Sie die Gesundheitskarte.

 

Wir bitten Sie um Rücksicht!
Ihr Praxisteam

Hinweis:

  • Denken Sie bitte rechtzeitig an benötigte Wiederholungsrezepte. 
  • Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über Ferienzeiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Emails sowie Formularanfragen nicht abgerufen und nicht beantwortet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Papier-Rezept für Privatpatienten, Heil- und Hilfsmittel und Selbstzahler-Rezepte

Abholung von Rezepten für Privatpatienten, Heil- und Hilfsmittel und Selbstzahler-Rezepte dürfen weiterhin ausgedruckt werden.

Ja, ich gebe meine Zustimmung für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten – gemäß der Datenschutzerklärung – zur Bearbeitung und Beantwortung dieser Anfrage. *
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* Pflichtfelder

Voraussetzungen für das E-Rezept für gesetzlich versicherte Patienten

Ich habe gelesen und verstanden, dass

  • das „E-Rezept“ nur dann ausgestellt werden kann, wenn meine Gesundheitskarte im aktuell laufenden Quartal in der Praxis eingelesen wurde (01.01./  01.04./  01.07./  01.10.).
  • die Bearbeitung und ärztliche Prüfung einen Werktag dauert und ich das Rezept erst dann in der Apotheke nach Vorlage meiner Gesundheitskarte einlösen kann.
  • ohne eingelesene Gesundheitskarte meine Online-Anforderung gelöscht wird, da eine Bearbeitung nicht erfolgen kann.
  • ich Privatrezepte, Rezepte für Heil- und Hilfsmittel und  Selbstzahler-Rezepte weiterhin in Papierform in der Praxis abholen muss.