Praxis & Medizin

E-Rezept ab dem 01.01.2024

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab dem 01.01.2024 wird in Deutschland das elektronische Rezept („E-Rezept“) für gesetzlich versicherte Patienten verpflichtend.

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab dem 01.01.2024 wird in Deutschland das elektronische Rezept („E-Rezept“) für gesetzlich versicherte Patienten verpflichtend.

Lediglich Rezepte für Privatpatienten, Heil- und Hilfsmittel und Selbstzahler-Rezepte dürfen weiterhin ausgedruckt werden.

Wichtig für Sie: Voraussetzungen für das E-Rezept für gesetzlich versicherte Patienten

  • Das Erstellen eines „E-Rezeptes“ ist nur nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte in unserer Praxis im laufenden Quartal möglich.
  • Erst nach Einlesen der Gesundheitskarte können Sie unser Formular-Service für Folgerezepte nutzen. Ohne eingelesene Gesundheitskarte müssen wir Ihre Anforderung leider löschen.
  • Ein Wiederholungsrezept kann nach ärztlicher Prüfung am Werktag nach Bestellung in der Apotheke abgerufen werden.
  • Nach Ausstellen des „E-Rezeptes“ erhalten Sie in der Apotheke das Medikament. Auch dort benötigen Sie die Gesundheitskarte.

Wir bitten Sie um Rücksicht!

Ihr Praxisteam